Fachliche Betreuung der Offenland-Biotopkartierung 2023-2025.
Im Rahmen der FFH-Berichtspflicht werden in den nächsten Jahren umfangreiche Daten zum Vorkommen und zur Verbreitung der FFH-Lebensraumtypen (LRT) in Baden-Württemberg benötigt. Da es sich bei einem Großteil der LRT zugleich um gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG handelt, wird eine Verknüpfung der beiden Erhebungen durchgeführt.
Die LUBW als Auftraggeber ist verantwortlich für die Durchführung der Biotopkartierung. Diese soll mindestens alle 12 Jahre wiederholt werden. Die Kartierer/innen müssen folgendes erfassen:
- Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope
- In den kartierten Biotopen Abschätzung der Flächenanteile der FFH-Lebensraumtypen
- Flächenscharfe Erfassung der LRT 6510 "Magere Flachland-Mähwiesen" und 6520 "Berg-Mähwiesen" in Erfassungseinheiten mit A, B, C Bewertung nach Management-plan-Handbuch
- Stichprobenartige Erhebung des LRT 3260 ""Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion"
Die Arbeiten zur Einführung und Betreuung der Kartierer/innen werden vom Auftraggeber an einen Auftragnehmer, ein sogenanntes Betreuungsbüro vergeben.