Es ist beabsichtigt, den Stichkanal nach Hildesheim (SKH) auszubauen. Der Ausbau umfasst neben den Streckenbauarbeiten den Rück- und Neubau bzw. die Anpassung von Brückenbauwerken. Zur Durchführung der notwendigen Planfeststellungsverfahren für diesen Ausbau sind sowohl UVP-Berichte in den Einflussgebieten als auch Landschaftspflegerische Begleitpläne zur Bewertung der Eingriffe und Darstellung erforderlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu erstellen. Weiterhin sind Bestandserhebungen, artenschutzrechtliche Fachbeiträge, Fachbeiträge gemäß Wasserrahmenrichtlinie, eine FFH-Verträglichkeitsvorprüfung sowie die Teilnahme des Auftragnehmers an Terminen mit Öffentlichkeitsbeteiligung und zur Erörterung der Maßnahme notwendig. Eine detailliertere Beschreibung des Umfangs der zu beschaffenden Leistungen ist als Bestandteil des Konzeptes der Vertragsunterlagen unter http://www.evergabe-online.de abrufbar.
Die umwelttechnischen Leistungen für den Ausbau des Stichkanals nach Hildesheim zwischen SKH-km 1,450 und SKH-km 13,500 und zwischen SKH-km 13,500 und SKH-km 14,401 (optionale Leistung) inkl. der Verlegung der Bundesstraße 6 mit Neubau der Brücke 395 und Abrisst der Brücken 393-396 umfassen:
— UVP-Bericht,
— Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP),
— Zusätzliche Bestandserhebung,
— Fachbeitrag Artenschutz,
— Fachbeitrag WRRL (RL 2000/60/EG),
— Teilnahme an Terminen,
— FFH-Verträglichkeitsvorprüfung (Option).
Die Leistungen im Bereich SKH-km 13,500 bis SKH-km 14,401 stellen optionale Leistungen dar, deren Beauftragung der Auftraggeber sich gemäß der Bedingungen des Vertragskonzeptes vorbehält.
Beschreibung der optionalen Leistungen: siehe Ziffer II.2.11)