Kanzlei und Residenz der Deutschen Botschaft Chisinau, Republik Moldau sind in einem gemeinsamen Gebäudekomplex unterzubringen.
Zudem sind die Freianlagen mit den erforderlichen Stellplätzen und Garagen sowie die Sicherheitseinrichtungen wie Außenwache mit Personen- und Kfz-Schleuse, ggfs. separate Müllschleuse und die Außeneinfriedung herzustellen.
Siehe II.2.4)
— Beschreibung der Beschaffung, siehe auch Fortsetzung zu II.2.4) in Anlage 7,
— Ergänzungen zum Bekanntmachungstext (siehe E-Vergabe des Bundes - unter Vergabe 360/19).
Fortsetzung in Anlage 7 Ergänzungen
1. Angaben zur Baumaßnahme:
Allgemeine Beschreibung:
Für den Neubau der Deutschen Botschaft Chişinău/Republik Moldau hat die Bundesrepublik Deutschland ein Grundstück in der Str. Alexei Mateevici 85, MD-2009 Chişinău erworben. Auf diesem Grundstück sollen Kanzlei und Residenz in einem gemeinsamen Gebäudekomplex untergebracht werden. Zudem sind die Freianlagen mit den erforderlichen Stellplätzen und Garagen sowie die Sicherheitseinrichtungen wie Außenwache mit Personen- und Kfz-Schleuse, ggf. separate Müllschleuse und die Außeneinfriedung herzustellen. Siehe Fortsetzung zu II.2.4) in Anlage 7 Ergänzungen Bekanntmachungstext
Auftraggeber/Nutzer: Bundesrepublik Deutschland/Auswärtiges Amt
Gebäudenutzung: Gebäudekomplex aus Verwaltungsbau (Kanzlei) und Wohngebäude mit amtlichem Teil zur Kontaktpflege mit dem Gastland bei Empfängen, Abendessen, kleinen Konzerten etc. (Residenz)
Art der Baumaßnahme: Neubau mit Integration der denkmalgeschützten Bereiche der Bestandsubstanz
NF/BGF: Kanzlei: 802 m
Projektkostenprognose (netto) für KG 200-600 gem. DIN 276: 13 000 000 EUR
Projektdauer: 2019-2025 – 6 Jahre
2. Gegenstand des Auftrages:
Leistungsbereich: Siehe Fortsetzung zu II.2.4) in Anlage 7 – Ergänzungen Bekanntmachungstext
Leistungsbild: Grundleistungen und Besondere Leistungen (in Teilen):
— Objektplanung Lph. 1-9 (§ 34 HOAI),
— Freianlagen Lph. 1-9 (§ 39 HOAI),
— Ingenieurbauwerke Lph. 1-9 (§ 43 HOAI),
— Tragwerksplanung Lph. 1-6 (§ 51 HOAI),
— Technische Ausrüstung Lph. 1-9 (§ 55 HOAI), Anlagengruppen 1 bis 8 nach § 53, Abs. 2 HOAI.
Weitere Leistungen: s. Fortsetzung zu II.2.4) in Anlage 7 – Ergänzungen Bekanntmachungstext.
Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht.