Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz plant den nachträglichen Ausbau der digitalen Infrastruktur an weiteren 8 kreiseigenen Schulen. Mit der Ausführung soll in den Sommerferien 2022 begonnen werden.
Um den Förderantrag einreichen zu können, wurde für jede Schule bereits eine Bestandsanalyse mit Kostenberechnung erstellt. Auf den Ergebnissen dieser Voruntersuchungen – Leistungsphasen 1-3 nach § 55 HOAI -, muss die anstehende weitere Planung mit den erforderlichen Ing.-Leistungen bis zur Realisierung aufgebaut werden.
Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz plant den nachträglichen Ausbau der digitalen Infrastruktur an weiteren 8 kreiseigenen Schulen. Mit der Ausführung soll in den Sommerferien 2022 begonnen werden.
Um den Förderantrag einreichen zu können, wurde für jede Schule bereits eine Bestandsanalyse mit Kostenberechnung erstellt. Auf den Ergebnissen dieser Voruntersuchungen – Leistungsphasen 1-3 nach § 55 HOAI -, muss die anstehende weitere Planung mit den erforderlichen Ing.-Leistungen bis zur Realisierung aufgebaut werden.
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Um den Förderantrag einreichen zu können, wurde für jede Schule bereits eine Bestandsanalyse mit Kostenberechnung erstellt. Auf den Ergebnissen dieser Voruntersuchungen – Leistungsphasen 1-3 nach § 55 HOAI -, muss die anstehende weitere Planung mit den erforderlichen Ing.-Leistungen bis zur Realisierung aufgebaut werden.
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Um den Förderantrag einreichen zu können, wurde für jede Schule bereits eine Bestandsanalyse mit Kostenberechnung erstellt. Auf den Ergebnissen dieser Voruntersuchungen – Leistungsphasen 1-3 nach § 55 HOAI -, muss die anstehende weitere Planung mit den erforderlichen Ing.-Leistungen bis zur Realisierung aufgebaut werden.
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