Der externe Dienstleister soll das BMWi bei der geplanten Beschaffung der zu ersetzenden TK-Anlage durch eine VoIP-TK-Lösung unterstützen. Das heißt, er wirkt im gesamten Beschaffungsprozess – insbesondere bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung – mit und führt darüber hinaus gemeinsam mit dem Auftraggeber (AG) die Systemtests und eigenverantwortlich die Abnahme der Anlage durch.