Die Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft plant die Sicherung und Sanierung eines stadtbildprägenden Einzeldenkmals, sowie die Sanierung und den Ersatzneubau der angrenzenden im Denkmalbereich befindlichen Gebäude. Die Erdgeschosse sollen großzügige Flächen für Gewerbe bieten und in darüberliegenden Geschossen Wohneinheiten mit Größen zwischen 2 und 4-Zimmern. Der Innenhof soll ebenfalls saniert werden. Diese Baumaßnahme soll aus Mitteln des Förderprogrammes „Förderung von Stadtumbaumaßnahmen – Programmbereich Aufwertung“ 2020-2023 gefördert werden. Die Städtebauförderungsrichtlinie bildet dabei eine Planungsgrundlage. Bei der Planung und Ausführung der Baumaßnahme ist dem Auftraggeber zusätzlich die Erstellung der Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) von hoher Wichtigkeit.
1. Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 55 HOAI für die Anlagengruppen 1 bis 5 nach § 53 HOAI.
Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3) HOAI sein. Eine genaue Leistungsbeschreibung ist dem beigefügten Vertragsmuster zu entnehmen.
Besondere Leistungen: Erstellung der HU-Bau, der Zwischennachweise und des Endverwendungsnachweises
2. Leistungsphasen 1 bis 7 nach HOAI Anlage 1 in den Anlagengruppen 1 bis 5, 1.2.2 Leistungsbild Bauphysik.
Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der vorgenannten Leistungsphasen gemäß HOAI Anlage 1-1.2.2 Leistungsbild der Bauphysik sein.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 6 (Erstellung HU-Bau) nach § 55 HOAI und Leistungsphasen 1 und 5 nach HOAI Anlage 1 Punkt 1.2.2 (Bauphysik),
Stufe 2: Leistungsphasen 6 bis 9 nach § 55 HOAI und Leistungsphase 6 bis 7 nach HOAI Anlage 1 Punkt 1.2.2 (Bauphysik).