Zu überwachende Baumaßnahme(n):
Bitte beachten, die Einsatzzeiten der Bauüberwachung BÜB OB/KIB und FBÜ 50 Hz sind vorrangig in Nachtschichten.
Am Haltepunkt Stuttgart-Feuerbach sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
— Barrierefreier Ausbau des Hausbahnsteigs am Gleis 131 auf einer Länge von 210 m mit einer Nennhöhe von 96 cm ü. SO,
— Anpassung der Zugänge an die neue Bahnsteighöhe,
— Anbindung der Entwässerung des Bahnsteigs über Kastenrinnen und Sammelleitungen an die Vorflut,
— Installation einer neuen Beleuchtungsanlage,
— Anpassung der Bahnsteigausstattung und der Wegeleitung,
— Herstellung der neuen Soll-Gleislage von Gleis 131,
— Umbau des Bahnsteigdachs am Hausbahnsteig am Gleis 131 (Herstellung Tragkonstruktion des Daches voraussichtlich im Jahr 2023) (weitere Angaben siehe „Anlage 13 Erläuterungsbericht Verkehrsanlage und Anlage 14 Erläuterungsbericht 50 Hz“ sowie „Anlage 15 Bauphasenpläne“).
Die Leistungsbeschreibungen sind entsprechend der Vorschriften VV BAU / VV BAU-STE und den weiteren anzuwenden Richtlinien zu beachten.
Zu überwachende Baumaßnahme(n):
Bitte beachten, die Einsatzzeiten der Bauüberwachung BÜB OB/KIB und FBÜ 50 Hz sind vorrangig in Nachtschichten.
Am Haltepunkt Stuttgart-Feuerbach sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
— Barrierefreier Ausbau des Hausbahnsteigs am Gleis 131 auf einer Länge von 210 m mit einer Nennhöhe von 96 cm ü. SO,
— Anpassung der Zugänge an die neue Bahnsteighöhe,
— Anbindung der Entwässerung des Bahnsteigs über Kastenrinnen und Sammelleitungen an die Vorflut,
— Installation einer neuen Beleuchtungsanlage,
— Anpassung der Bahnsteigausstattung und der Wegeleitung,
— Herstellung der neuen Soll-Gleislage von Gleis 131,
— Umbau des Bahnsteigdachs am Hausbahnsteig am Gleis 131 (Herstellung Tragkonstruktion des Daches voraussichtlich im Jahr 2023) (weitere Angaben siehe „Anlage 13 Erläuterungsbericht Verkehrsanlage und Anlage 14 Erläuterungsbericht 50 Hz“ sowie „Anlage 15 Bauphasenpläne“).
Die Leistungsbeschreibungen sind entsprechend der Vorschriften VV BAU / VV BAU-STE und den weiteren anzuwenden Richtlinien zu beachten.