Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rabattvereinbarung gem. § 130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattvereinbarung oder Rabattvertrag) für den Wirkstoff Certolizumab pegol für den Zeitraum 1.10.2013 bis 30.9.2015.
Eine Differenzierung der Rabatt-ApUs nach verschiedenen, mengenbezogenen Staffeln ist in Abhängigkeit von der Anzahl der während der gesamten Vertragslaufzeit abgerechneten Dosiereinheiten vorgesehen. Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind:
— Arzneimittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet und abgerechnet werden,
— Arzneimittel, die im Wege der Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 2 ff. SGB V an AOK-Versicherte abgegeben werden,
— Arzneimittel, welche durch Krankenhausapotheken an AOK-Versicherte abgegeben werden,
— in Apotheken hergestellte Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln und die als Bestandteil einer Zubereitung abgerechneten Fertigarzneimittel bzw. deren Teilmengen sowie
— Fertigarzneimittel (bzw. deren Teilmengen), die nach Auseinzelung und/oder patentientenindividueller Verblisterung abgegeben und abgerechnet werden.
Die genaue Definition des Beschaffungsbedarfs ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.