Die bayerische Justiz benötigt für die Einführung der elektronischen Akte und des elektronischen Rechtsverkehrs bei allen 124 bayerischen Gerichten und Staatsanwaltschaften Schulungsleistungen für die Bediensteten im Bereich spezieller Individualsoftware.
Nach dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 05.07.2017 ist die elektronische Gerichtsakte bei allen 124 bayerischen Gerichten und Staatsanwaltschaften verpflichtend bis 31.12.2025 einzuführen. Die elektronische Akte in Rechtssachen wird in Bayern mit dem elektronischen Integrationsportal (eIP) betrieben. Hierbei handelt es sich um eine von der Justiz entwickelte Individualsoftware. Bevor die Software von den IT-Anwenderinnen und Anwenden in der bayerischen Justiz (Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger, Servicekräfte) eingesetzt wird, erhalten diese eine Schulung zu den Funktionen der Software. Im Rahmen der in den kommenden Jahren sukzessive durchzuführenden Einführungen der elektronischen Akte sind daher zahlreiche Anwenderschulungen durchzuführen. Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung von Referenten für die vorgenannten Anwenderschulungen.
Obergrenze: Es werden maximal 2.700 Schulungstage aberufen.