Vereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über die Gewährung von Rabatten für die Arzneimittel mit den Wirkstoffen von Willebrand-Faktor und Blutgerinnungsfaktor VIII (human) in Kombination (Fanhdi®)
Die Vereinbarung betrifft ausschließlich die Gewährung von Rabatten für Arzneimittel mit den Wirkstoffen von Willebrand-Faktor und Blutgerinnungsfaktor VIII (human) in Kombination (Fanhdi®). Grundlage der Vereinbarung ist § 130a Abs. 8 SGB V.