Rahmenvereinbarung über die Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung von gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik durch Inklusionsbetriebe und bevorzugte Unternehmen i. S. d. § 118 GWB
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert i. H. v. 3.500.000 € netto abgerufen werden.