Belieferung mit Verbrauchsartikeln und Gerätesystemen zur Durchführung der Blutzuckermessung als Point of Care Test (POCT) einschließlich Implementierung und Service der Gerätesysteme.
Auftraggeber und Bedarfsträger sind die folgenden Kliniken:
• Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH
• Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH
• Knappschaftsklinikum Saar GmbH
• Klinikum Vest GmbH
• Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH
• Klinikum Westfalen GmbH
Die Knappschaft Kliniken Service GmbH (KKSG) ist für das laufende Vergabeverfahren Vergabestelle und Kontaktstelle.
Die KKSG schließt im Namen und im Auftrag der beteiligten Krankenhausgesellschaften den Vertrag in dem die grundlegenden und einheitlichen Eckpunkte für die Leistungserbringung festgelegt werden. Auftraggeber sind die jeweiligen Krankenhausgesellschaften. Die Auftraggeber sind keine Gesamtschuldner. Die Abrechnung und Abwicklung des Vertrages erfolgt zwischen der einzelnen Krankenhausgesellschaft und dem Dienstleister.
Eine Mindestmenge wird nicht beauftragt. Für den Vertrag wird als maximales Abrufkontingent für Teststreifen festgelegt. Das geschätzte Volumen pro Jahr von 543.850 kann jeweils um 30 Prozent überschritten werden. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Der Lieferzeitraum beginnt für die genannten Auftraggeber am 01.07.2021, und endet am 30.06.2025.
Gegenstand ist eine Vereinbarung über die Belieferung mit Reagenzien und Gerätesystemen zur Durchführung der Blutzuckermessung als Point of Care Test (POCT) einschließlich Implementierung und Service der Gerätesysteme. Der Auftragnehmer hat für jeden Auftraggeber für die im Folgenden genannten Analysen geeignete Analysengeräte (POCT), Reagenzien und Verbrauchsmaterialen bereit zu stellen:
• Bestimmung von Blutzucker im Kapillarblut
• Bestimmung von Ketonen im Kapillarblut
Ist die Testung beider Werte nicht mit einem Analysegerät möglich, können auch jeweils zwei POCT Geräte zur Verfügung gestellt werden.
Die Auftraggeber stehen unter deutscher Aufsicht. Daraus folgt, dass die in Deutschland gültigen Richtlinien und Standards rechtssicher und belegbar eingehalten werden müssen. Die Reagenzien müssen in Europa zugelassenen und mit CE Kennzeichnung gemäß EU-Verordnung 765/2008 markiert sein.
Schulungen der Nutzer durch den Auftragnehmer sind essentieller Leistungsbestandteil. Die Schulungen sind entgeltfreie Leistungspflicht und dienen dazu, dass das Personal der Auftraggeber die Analysen ordentlich durchführen kann.
Durchführung jeweils einer initialen standortbezogenen Einarbeitung und Multiplikatoren-Schulung (Key-User) vor Ort. Im Bedarfsfall von Nachschulungen (z.B. zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter oder bei Produktupdates) finden während der gesamten Vertragslaufzeit einmal im Jahr weitere Schulungen je Auftraggeber statt. Eine Durchführung von Schulungen kann nach Abstimmung kann nach Abstimmung auch für den gesamten Verbund an einem Termin erfolgen. Diese können je nach Komplexität auch per Videokonferenz durchgeführt werden.
Die Kosten für alle anfallenden Schulungen sind durch den Auftragnehmer im Angebotspreis einkalkuliert und sind durch die Zahlung der durch die Ausschreibung festgelegten Preise abgegolten. Weitere Kosten, Reise-/Übernachtungskosten sowie sonstige Kosten werden nicht gesondert in Rechnung gestellt.