Lieferung der festen Möblierung/Ausstattung für das Gebäude.
2 St. Erste-Hilfe-Set; 2 St. Stellwand; 85 St Wandhaltrung für Fahrräder; 6 St. Fahrradständer; 2 St. Fahrradwandhalterung; 54 St. Garderobenleiste; 2 St. Schaukasten; 2 St. Wandklapptisch; 25 St. Müllbehälter; 34 St. Whiteboard; 2 St. Vitrinenschrank; 2 St. Werkzeughaltersortiment
Die angebotene Ware muss originalverpackte Neuware sein.
Das Hauptangebot umfasst auch die Lieferung aller im Leistungsverzeichnis näher beschriebenen Teile bis zum Einsatzort (im Positionstext erfasster Raum).
Möbel sind komplett mit allen Einbauteilen zur gebrauchsfertigen Verwendung zu montieren.
Für Schränke hat der Auftragnehmer Aufmaß auf der Baustelle zu nehmen.
Mit einzukalkulieren ist ferner das erforderliche Montagematerial und der Abtransport
sämtlicher Verpackungsmaterialien von der Baustelle.
Der Auftragnehmer stellt einen verantwortlichen Projektbetreuer als bevollmächtigten Ansprechpartner für alle den Auftrag betreffende Fragen. Zu dessen Aufgaben gehört u.a. die
Kontrolle der bauseitigen Vorleistungen auf der Baustelle und die Koordinierung und Überwachung der Liefer- und Montageleistungen.
Zwingend vorgeschrieben ist eine Gesamteinrichtung, in der die einzelnen Einrichtungsgegenstände in Form, Farben und Materialien einander entsprechen, d.h. harmonisch aufeinander abgestimmt sind, um eine zusammenhängende und durchgängige Möblierung der einzelnen Bereiche zu gewährleisten.
Sämtliche Möbel und eingesetzte Materialien müssen auf das Formaldehyd-Emissionsverhalten überprüft worden sein und ein geringeres Emissionspotential als 0,1 ppm HCHO aufweisen, um den vom Gesundheitsamt empfohlenen Richtwert zu unterschreiten. Entsprechende Zeugnisse und Bescheinigungen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es sind ausschließlich Holzbeizungen und Lackierungen auf Wasserlackbasis anzubieten.
Die angebotenen Serien müssen über einen Zeitraum von mindestens fünf Zeitjahren bis zum Zeitpunkt der Angebotslegung produziert worden sein und sich in der Praxis bewährt haben. Außerdem muss eine Nachkaufgarantie für mindestens fünf Jahre gegeben werden.
Eine Nachkaufgarantie für Ersatzteillieferungen und kleinteiliges Material (bspw. Kunststofffußkappen, etc.) muss für mindestens 5 Jahre gewährleistet sein.
Die Qualität der Materialien muss Emissionsklasse E1 entsprechen.
Alle verwendeten Materialien, Beschichtungen, Dichtungen und Klebstoffe müssen toxigologisch unbedenklich und frei von geruchsbelästigenden Emissionen sein. Sie müssen über die
erforderlichen Prüfzeugnisse verfügen.
Für alle angebotenen Produkte gilt eine Mängelhaftung von drei Jahren.