Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt 9,1 Mio. m
In dieser Tätigkeit wurde SBH mit der Realisierung des Neubaus der Stadtteilschule Kirchwerder am Standort Kirchenheerweg in 21037 Hamburg beauftragt.
Im Weiteren siehe II.2.4
Im Stadtteil Kirchwerder (Bezirk Bergedorf) ist die Errichtung eines Neubaus für die STS Kirchwerder am Standort Kirchenheerweg geplant. Der neue Schulstandort soll für ca. 1 100 Schülerinnen und Schüler und ca. 100 Lehrkräfte konzipiert werden und zukünftig den gesamten Flächenbedarf der bisher am Kirchwerder Hausdeich gelegenen Stadtteilschule aufnehmen. Insgesamt werden mit dem Neubau ca. 12 125 m
Für den Schulstandort ist eine Freianlagenplanung inkl. Planung der Oberflächenentwässerung (für Gebäude und Außenanlagen, inkl. Überflutungsnachweis) zu entwickeln. Die zu überplanende Fläche des unerschlossenen landwirtschaftlich genutzten Wiesengrundstücks beträgt ca. 30 100 m
Das vorläufige Gesamtinvestitionsvolumen für die Maßnahme beträgt ca. 3 361 344 EUR netto (4 000 000 EUR brutto) für die KGs 200 + 500 (inkl. KG 540 für Oberflächen-/ Regenentwässerung) gem. DIN 276.
Die Aufgabe der Freianlagenplanung liegt in der Planung der gesamten Außenanlagenflächen des Schulgrundstücks inkl. der Außensportflächen. Hierbei ist die vorliegende Hochbauplanung in die Freiraumgestaltung zu integrieren. Das in Erarbeitung befindliche Oberflächen-/Regenwasser-Entwässerungskonzept ist zu integrieren und weiterzuentwickeln. Dabei zu berücksichtigende Rahmenbedingungen sind die zu erhaltenden, ortstypischen Entwässerungsgräben und die dafür zu planenden Überführungen. Die Anbindung an die Nahverkehrs- und Straßenverkehrsflächen ist zu planen. Der Erhalt und Schutz der vorhandenen Baumgruppen ist erforderlich. Die alleeartigen Bäume am Kirchenheerweg sind soweit möglich zu erhalten und in die Planung mit einzubeziehen.
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sollen die ausgewählten Bieter gem. § 76 (2) VgV eine Lösungsskizze erstellen. Die geforderten Leistungen im Verfahren bestehen aus einer ausschnittsweisen Gestaltung einer Adressbildung unter funktional guter Einbindung der Erschließungswege. Angemessene Integration der Entwässerungsbauwerke in die Freiflächenplanung. Sinnvolle Zonierung der Freiräume und Nutzungsbereiche. Zusammenhang und multifunktionale Nutzbarkeit der Sport- und Freizeitflächen. Nachvollziehbare Berücksichtigung und Integration des Bestandsgrüns in das Planungskonzept. Erkennbare Auseinandersetzung mit den Vorgaben des B-Plan-Textentwurfs.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
— Leistungsphase 2-3 Freianlagen gem. § 38 ff. HOAI,
— Leistungsphasen 4-9 Freianlagen gem. § 38 ff. HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen),
— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Freianlagen gem. § 38 ff. HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Neben der Projektsteuerung nehmen Vertreter der Schule, der Schulbehörde sowie des Bezirks an den Angebotsverhandlungen teil.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV Verhandlungsverfahrens durch D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.