Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Sicherstellung der Kundinnen- / Kundenbindung durch definierte Serviceanrufe (Kundinnen- / Kundenbindungskontakte) sowie Kontakte zur Kundinnen- / Kundengewinnung mit dem Ziel der telefonischen Terminvereinbarung eines persönlichen Beratungsgespräches für den Vertrieb.
Die Auftragnehmerin / Der Auftragnehmer übernimmt insoweit eine Hilfsfunktion zur Erfüllung der Aufgaben der Auftraggeberin nach § 80 SGB X und hat die daraus resultierenden Datenschutzanforderungen vollumfänglich zu erfüllen (Anlage 09 der Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen 09 a, 09 b, 09 c, 09 d, 09 e und 09 f).
Auftragsgegenstand ist die ausgehende telefonische Kontaktierung von verschiedenen Kundinnen / Kunden (Privat- und Firmenkunden), Partnerinnen / Partnern (Kooperations- und Vertragspartner) sowie Interessentinnen / Interessenten der Auftraggeberin zum Zweck der Kundinnen- / Kundenbindung beziehungsweise Neukundinnen- / Neukundengewinnung durch die Auftragnehmerin / den Auftragnehmer (Servicekontakte / telefonische Terminvereinbarung).
Die Akquise von Kundinnen / Kunden erfolgt vorrangig durch persönliche Beratungstermine, die beispielsweise im Rahmen von Hausbesuchsterminen bei den Kundinnen / Kunden oder in den Beratungscentern der Auftraggeberin stattfinden können. Es ist eine professionelle Terminvereinbarung für die Kundinnen- / Kundenakquise erforderlich.
Im Rahmen der ausgehenden telefonischen Kontaktierung werden auch Produkte und Tarife der Auftraggeberin sowie gegebenenfalls Tarife von Kooperationspartnerinnen / -partnern vorgestellt.
Hierzu werden Kundinnen / Kunden (Privat- und Firmenkunden), Partnerinnen / Partner (Kooperations- und Vertragspartner) sowie Interessentinnen / Interessenten der Auftraggeberin in der Regel von montags bis freitags im Zeitraum von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr (MEZ) kontaktiert, soweit sich aus den Unterlagen nichts anderes ergibt (vgl. Anlage 01 c „Kampagnenbeschreibung“ der Bewerbungsbedingungen).
Um eine hohe Ausschöpfung der Potenziale zu erreichen, ist ein kontinuierliches Monitoring der Vorgehensweise in Bezug auf Kundinnen- / Kundenbedarf und Marktentwicklung notwendig. Die beauftragte Leistung ist somit durch ein hohes Maß an Flexibilität und Transparenz gekennzeichnet.
Ein umfassendes und aussagekräftiges Berichtswesen (siehe auch Punkt 5 „Operatives Berichtswesen / Controlling“ der Leistungsbeschreibung) ist zur Verfügung zu stellen. Mit regelmäßigen Berichten und Auswertungen wird eine fortlaufende Steuerung der auszuführenden Kampagnen und des Erfolges sichergestellt.
Als Grundlage für die zu erbringenden Leistungen wird zwischen der Auftraggeberin und der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Leistungen sind entsprechend der Leistungsbeschreibung zu erbringen.
Die geschlossene Rahmenvereinbarung (Anlage 02 der Bewerbungsbedingungen) bildet die Grundlage für die zu erbringende Leistung. Innerhalb der Rahmenvereinbarung werden einzelne Kampagnen beauftragt, welche separat beschrieben werden. Art und Umfang der Kampagnen werden den jeweiligen Vertriebs- und Marktverhältnissen auch kurzfristig angepasst und der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer dann zur Umsetzung vorgegeben.