Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb für den Umbau eines denkmalgeschützten Bestandsgebäudes sowie den Neubau eines Institutsgebäudes für die Max-Planck-Forschungsstelle der Wissenschaft der Pathogene in Berlin Mitte zur Tragwerksplanung Gebäude, zur Tragwerksplanung Baugrubenumschließung und zur Objektplanung Baugrubenumschließung nach HOAI 2013
Referenznummer der Bekanntmachung: Z.WIPA.A.000001.TWP.VgV.1958
II.1.4) Kurze Beschreibung:
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Leistungen zur Tragwerksplanung und Baugrubenumschließung nach §§ 49-52 HOAI 2013 sowie Leistungen zur Objektplanung Baugrubenumschließung nach §§ 41-44 HOAI 2013
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
A) Allgemeine Informationen zum Institut
Die Forschungsstelle Wissenschaft der Pathogene soll in unmittelbarer Nachbarschaft zum Campus der Humboldt-Universität untergebracht werden. Das vom Land Berlin in Erbbaupacht zur Verfügung gestellte Baugrundstück liegt im nördlichen Randbereich der Humboldt-Universität in Berlin und ist von der Albrechtstraße aus selbst nicht zu sehen.
Auf dem Campusareal befinden sich zahlreiche bedeutsame Forschungsgebäude aus dem 19. und 20. Jahrhundert, aufgrund seiner wissenschaftshistorischen Bedeutung steht das gesamte Areal unter Ensembleschutz. 2019 wurde ein städtebaulicher Ideenwettbewerb für den Campus durchgeführt. Unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Auflagen ist die Erweiterung um einen modernen Laborneubau gestattet.
Von den Planern wird ein funktionaler, kompakter und wirtschaftlicher Lösungsvorschlag mit hohem Gestaltungsanspruch erwartet, dessen Kubatur und Gestaltung sich in die denkmalgeschützte Umgebung sensibel einfügt, sich mit dem angrenzenden, denkmalgeschützten Bestandsgebäude räumlich gut verbinden lässt und zugleich mit der beengten Grundstückssituation zurechtkommt.
Insgesamt umfasst die Flächenbilanz der Gesamtmaßnahme (Unterbringung einer experimentellen Abteilung und 4 Forschungsgruppen) eine Nutzungsfläche (NUF1-6) von 2 485 m
B) Angaben zur Planungsleistung Tragwerksplanung Gebäude
Das denkmalgeschützte Bestandsgebäude soll in seiner Struktur erhalten und lediglich an die Nutzung als Bürogebäude angepasst werden.
Der Laborneubau soll sich an den Bestand anschließen und mit ihm gemeinsam eine Einheit bilden. Die städtebaulichen Vorgaben sehen vor, im Zugangsbereich eine Hofsituation zu schaffen, die sich in die Campusstruktur der Humboldt-Universität einfügt.
Die maximale Traufhöhe des Neubaus liegt bei 18,20 m in Anlehnung an das Gebäude 18 auf dem Campus. Somit sind maximal 4 Obergeschosse möglich.
Aufgrund der Unbebaubarkeit der Dachflächen mit Technikaufbauten ist es erforderlich, die Technikflächen größtenteils im Untergeschoss unterzubringen. Die Gründung sowie die Baugrubenherstellung auf diesem Grundstück mit drückendem Grundwasser sowie die extrem beengte innerstädtische Lage stellten besondere Herausforderungen bei diesem Projekt dar.
Aufgrund der hohen Schwingungsanforderungen in den hochinstallierten Laboren muss der Tragwerksplaner in Abstimmung mit einem getrennt vom AG beauftragten Gutachter die EMF- und Schwingungsangaben in seiner Planung berücksichtigen.
Gemäß Gründungsempfehlung des Geotechnischen Berichts ist aufgrund der geplanten Gründungsebene von ca. 4,50 m unterhalb der Geländeoberkante während der Bauzeit eine Grundwasserabsenkung erforderlich, da die Gründungsebene unterhalb des mittleren Grundwasserstandes liegt.
Es wird weiterhin empfohlen, die Gründungssohle mit geeignetem Verdichtungsgerät nachzuverdichten (Proctordichte DPr ≥ 100). Ziel ist dabei eine mindestdichte Lagerung
(Evd > 45 MN/m
Der Nachweis sollte mittels statischer oder dynamischer Lastplatte erfolgen. Es kann über Streifen- oder Einzelfundamente gegründet werden. Die unmittelbar angrenzende Nachbarbebauung ist zu berücksichtigen. Die Bauwerkslasten sollten möglichst auf gleicher Höhe in den Baugrund eingetragen werden. Es sind die im Gutachten angegebenen Bemessungswerte des Sohlwiderstandes zu beachten.
Das Bauwerk taucht teilweise ins Grundwasser ein und muss gegen drückendes Wasser abgedichtet werden.
Angaben zur Planungsleistung Baugrubenumschließung
Bei der Baugrubensicherung ist die DIN 4124 zu beachten. Aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers werden zur Baugrubenherstellung Spundwände empfohlen.
Für das Einbringen der Träger oder Spundbohlen bietet sich prinzipiell Vibrieren, Rammen oder Einpressen an. Das Verwenden der einzelnen Verfahren ist auch in Bezug auf die Nachbarbebauung, sowie die Bodenbeschaffenheit zu überprüfen. Baugrubenwände sind aufgrund der beengten Platzverhältnisse senkrecht herzustellen.
Bei der Planung der Baugruben- und Verbauarbeiten ist aufgrund der umliegenden Forschungseinrichtungen und bei laufenden Institutsbetrieb auf eine schwingungs- und erschütterungsarme Herstellung der Baugrubenumschließung zu achten.
Die Kostenobergrenze für die Bauwerkskosten nach KGR 300 und 400 beträgt ca. 12,1 Mio. EUR netto.
Die Honorierung erfolgt nach der HOAI 2013.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers Abstimmungsgesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe II.2.7) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen.