Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Unternehmen (Rahmenvertragspartner/Auftragnehmer) bei einer Vertragslaufzeit von sieben (7) Jahren nach § 14 Abs. 1, Abs. 3 VSVgV über die Anfertigung/Anpassung (Vermessung) und Lieferung von ballistischen Unterziehschutzwesten SK1 für die Polizei des Landes Niedersachsen mit der Option zugunsten des Auftraggebers, den Rahmenvertrag dreimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern.