Rahmenvereinbarung Übernahme und Verwertung von Garten- und
Nördlicher Bereich: Der AN übernimmt die vom AG erfassten und transportierten Garten- und Parkabfälle aus dem Containerdienst und der Tannenbaumsammlung an zwei vom AN betriebenen Standorten (Anlage oder Übergabestelle). Zur Optimierung der Transportentfernungen muss der AN für die Lose 1 und 2 ein Übergabestandort im jeweiligen Teil des Kreisgebietes angeben. Die Gebiete teilen sich in den Nord-Kreis Ostholsteins nördlich einer gedachten Linie Eutin - Neustadt und in den Süd-Kreis Ostholsteins südlich einer gedachten Linie Eutin – Neustadt. Der ZVO erfasst im Jahr zurzeit ca. 850 Mg Garten- und Parkabfälle aus dem Containerdienst, ca. 200 Mg Tannenbäume (Weihnachtsbäume) und ca. 10 Mg Baumstümpfe (Stubben). Die genauen Mengen für die jeweiligen Lose befinden sich im Leistungsverzeichnis.
Südlicher Bereich: Der AN übernimmt die vom AG erfassten und transportierten Garten- und Parkabfälle aus dem Containerdienst und der Tannenbaumsammlung an zwei vom AN betriebenen Standorten (Anlage oder Übergabestelle). Zur Optimierung der Transportentfernungen muss der AN für die Lose 1 und 2 ein Übergabestandort im jeweiligen Teil des Kreisgebietes angeben. Die Gebiete teilen sich in den Nord-Kreis Ostholsteins nördlich einer gedachten Linie Eutin - Neustadt und in den Süd-Kreis Ostholsteins südlich einer gedachten Linie Eutin – Neustadt. Der ZVO erfasst im Jahr zurzeit ca. 850 Mg Garten- und Parkabfälle aus dem Containerdienst, ca. 200 Mg Tannenbäume (Weihnachtsbäume) und ca. 10 Mg Baumstümpfe (Stubben). Die genauen Mengen für die jeweiligen Lose befinden sich im Leistungsverzeichnis.
Die auf den Recyclinghöfen des AG erfassten Garten- und Parkabfallmengen werden vom AG zur Übernahmestelle des AN transportiert. Die Anlieferung der Garten- und Parkabfälle muss an jedem Werktag von 7.00 bis 17.00 Uhr möglich sein. Mit Übergabe der Abfälle am Übernahmestandort des AN gehen diese in das Eigentum des AN über. Der ZVO sammelt im Jahr derzeit ungefähr 3.150 Mg Garten- und Parkabfälle auf den drei Recyclinghöfen. Die ungefähre Mengenaufteilung für die jeweiligen Recyclinghöfe befinden sich im Leistungsverzeichnis.
Die auf den Recyclinghöfen des AG erfassten Garten- und Parkabfallmengen werden vom AG zur Übernahmestelle des AN transportiert. Die Anlieferung der Garten- und Parkabfälle muss an jedem Werktag von 7.00 bis 17.00 Uhr möglich sein. Mit Übergabe der Abfälle am Übernahmestandort des AN gehen diese in das Eigentum des AN über. Der ZVO sammelt im Jahr derzeit ungefähr 3.150 Mg Garten- und Parkabfälle auf den drei Recyclinghöfen. Die ungefähre Mengenaufteilung für die jeweiligen Recyclinghöfe befinden sich im Leistungsverzeichnis.
Die auf den Recyclinghöfen des AG erfassten Garten- und Parkabfallmengen werden vom AG zur Übernahmestelle des AN transportiert. Die Anlieferung der Garten- und Parkabfälle muss an jedem Werktag von 7.00 bis 17.00 Uhr möglich sein. Mit Übergabe der Abfälle am Übernahmestandort des AN gehen diese in das Eigentum des AN über. Der ZVO sammelt im Jahr derzeit ungefähr 3.150 Mg Garten- und Parkabfälle auf den drei Recyclinghöfen. Die ungefähre Mengenaufteilung für die jeweiligen Recyclinghöfe befinden sich im Leistungsverzeichnis.