Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V von an Akne inversa erkrankten Versicherten der Aufraggeberin mittels der nicht-invasiven lAight(R)-Therapie, einer Bestrahlungstherapie.
Gegenstand des Verfahrens ist die Vertragsimplementierung, -umsetzung, -beendigung sowie die Evaluation des Vertrages zur Besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V, der die medizinische Versorgung von Versicherten der AOK Hessen, die an Akne inversa erkrankt sind, mittels der nicht-invasiven Bestrahlungstherapie lAight(R)-Therapie und auf der Grundlage eines vorgegebenen Behandlungspfades. Zu der Vertragsumsetzung gehört auch die Abrechnung der ärztlichen Leistungen, die im Rahmen des Vertrages erbracht werden.