Der Auslober beabsichtigt, die folgenden Leistungen stufenweise zu beauftragen:
Grundleistungen der Objektplanung für Gebäude nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 Nr. 10.1 für den Ersatzneubau der Grund- und Realschule plus sowie für Modernisierung bzw. Instandsetzungen/Instandhaltungen des Bestandsbaus, Grundleistungen der Objektplanung für Gebäude nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 Nr. 10.1 für die Modernisierung bzw. Instandsetzungen/Instandhaltungen der bestehenden Sport- und Mehrzweckhalle sowie Grundleistungen der Objektplanung für Freianlagen nach § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 Nr. 11.1, jeweils Leistungsphasen (LP) 1-9.
Der Auslober fordert im Anschluss an die Preisgerichtssitzung alle Preisträger zu Verhandlungsgesprächen auf und beauftragt unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung einen der Preisträger mit weiteren Leistungen. Im Entwurfsbereich des Wettbewerbs sind dies die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen nach § 34 HOAI, sofern das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach den Leistungsphasen §33ff HOAI in Verbindung mit Anlage 10. Stufe 1 umfasst die Leistungsphasen 1 bis 3, Stufe 2 die Leistungsphasen 4 bis 7, Stufe 3 die Leistungsphasen 8 und 9. Im Falle einer weiteren Beauftragungwerden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zu Grunde gelegt wird.