Das Land Schleswig- Holstein fördert auf der Grundlage des Artikels 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER-Verordnung)1 und des Landesprogramms Ländlicher Raum (LPLR) Schleswig- Holstein 2014-2020 in der geltenden Fassung zielgruppenspezifische Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen (Fort-und Weiterbildungsveranstaltungen). Das Angebot richtet sich an Personen, die in der Land-, Ernährungs- oder Forstwirtschaft (Agrarwirtschaft) tätig sind sowie an Landbewirtschafter und andere Wirtschaftsakteure, bei denen es sich um in ländlichen Gebieten tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oder im Forstsektor tätige Unternehmen handelt. Sämtliche Begünstigten müssen in Schleswig-Holstein tätig sein.
Die geförderten Veranstaltungen sollen insbesondere einen Beitrag leisten zur
— Verbesserung der allgemeinen, produktionstechnischen und ökonomischen beruflichen Qualifikation von Personen, die in den oben genannten Bereichen tätig sind,
— Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen auf landwirtschaftlichen Betrieben (Diversifizierung),
— Vermittlung von Qualifikationen, die benötigt werden, um einen wirtschaftlich lebensfähigen Betrieb leiten zu können,
— Sensibilisierung für ein umweltbewusstes Verhalten und Anwendung von Produktionsverfahren, die den Belangen der Landschaftserhaltung und der Landschaftsverbesserung, des Natur- und Umweltschutzes, des Gewässerschutzes, der Ressourceneffizienz, des Klimaschutzes, der Hygiene, der Tiergesundheit und des Pflanzenschutzes sowie der nachhaltigen Entwicklung verstärkt Rechnung tragen.