Prüfung und Testierung der Jahresabschlüsse 2021 - 2024 des Landesbetriebs Wald und Holz NRW.
Gemäß der Satzung des Landesbetriebs Wald und Holz NRW ist dieser verpflichtet, einen jährlichen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht gemäß Handelsgesetzbuch zu erstellen und durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Der Prüfer wird durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW bestellt.
Die Prüfung findet üblicherweise nach Abschluss des jeweiligen Geschäftsjahres im 1. Quartal des Folgejahres statt.
Es erfolgt keine Aufteilung in Lose.