Der Auftragnehmer stellt die Beförderung schutzsuchenden Personen von der LEA in die vorgesehenen Unterbringungseinrichtungen sicher. Der Auftragnehmer muss eine Genehmigung zum Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen nach §§ 48, 49 PBefG besitzen.
Hauptanfahrtsziele der sog. Regelfahrten werden die EAEen im Land NRW sein. Zum heuten Zeitpunkt sind dies: Bielefeld, Bonn, Essen, Köln, Mönchengladbach und Unna. Änderungen der EAE-Standorte innerhalb NRWs sind möglich. Daneben erfolgen Fahrten innerhalb NRWs in andere Unterbringungseinrichtungen (Zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE) oder
Notunterkünfte (NU)). Pendelfahrten zwischen einzelnen Einrichtungen (EAE, ZUE, NU) sind ebenfalls möglich. Darüber hinaus werden regelmäßige Fahrten zu Bahnhöfen in der Region (z.B. Bochum, Essen, Dortmund) für schutzsuchende Personen, die in andere Bundesländer reisen müssen, durchgeführt werden. Weiterhin werden regelmäßig Fahrten zu Krankenhäusern und
Ärzten in der Region durchgeführt werden. Die Krankenhaus- bzw. Arztfahrten können auch das Begleiten der schutzsuchenden Personen bis zur Anmeldung beinhalten.
In seltenen Fällen werden Fahrten zu anderen Aufnahmeeinrichtungen im Bundesgebiet (Weiterleitungsfahrten) oder anderen Ankunftsorten (Abholfahrten) innerhalb des Bundesgebiets (z.B. Flughäfen) anfallen. Diese Fahrten können mit einer Vorlaufzeit von 24 Stunden bis zur geplanten Abfahrt (ab LEA) beim Auftragnehmer bestellt werden.