Nach Schließung des Flughafens Berlin-Tegel soll das Areal zu einem Technologie- und Innovationspark für urbane Technologien entwickelt werden. Die Beuth Hochschule für Technik soll mit ihren Studiengängen, die sich mit urbanen Technologien beschäftigen, im Terminal A + Servicegebäude A2 untergebracht werden; sowie entsprechend umgebaut werden. Im Terminalinnenring soll eine KiTa und ein Gewächshaus errichtet werden. Die Gebäude sollen nach Vorgaben des Bundes (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen-BNB) mind. in „silber“ zertifiziert werden. www.bnb-nachhaltigesbauen.de/
Im Projekt soll die Methodik des Building Information Modeling angewendet werden. Es ist geplant für die Planungsleistungen einen Generalplaner zzgl. Schadstoff – und Brandschutzgutachter zu beauftragen. Es handelt sich um ein 3-geschossiges teilunterkellertes Bestandsgebäude mit einer Brutto-Grundfläche von rd. 55 000 m
Es sollen Generalplanungsleistungen mit den im Folgenden aufgeführten Leistungen vergeben werden. Die Koordination der Leistungen ist vom Generalplaner zu leisten.
1. Objektplanung: HOAI Gebäude §§ 34 bis 35, Freianlagen §§ 37 bis 40; Ingenieurbauwerke §§ 41 bis 44; LPH 2 (optional bis LPH 9).
2. Tragwerksplanung (TWP) HOAI §§ 49 bis 52; LPH 2 (optional bis LPH 6).
3. Fachplanung: Technische Ausrüstung (TGA) HOAI §§ 53 bis 56; LPH 2 (optional bis LPH 9) für die Anlagengruppen (AG) 1 bis 8: AG 1) Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen;
AG 2) Wärmeversorgungsanlagen; AG 3) Lufttechnische Anlagen; AG 4) Starkstromanlagen; AG 5) Fernmelde- und informationstechnische Anlagen; AG 6) Förderanlagen; AG 7) nutzungsspezifische Anlagen; AG 8) Gebäudeautomation.
4. Sonderleistungen: Leistungen für Bauphysik: Thermische Bauphysik, Schallschutz, Bau- und Raumakustik.
Es ist eine stufenweise Beauftragung, zunächst der Leistungsphase 2 der Generalplanungsleistung vorgesehen.
Zum Auftragsumfang der Generalplanung gehören optional wie unter II.2.11 aufgeführt die weiteren Leistungsphasen 3-9 (bzw. 3-6 TWP).
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.
Es ist beabsichtigt, den Auftrag an einen Generalplaner (ggf. mit Nachunternehmern) zu vergeben. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Die Generalplanungsleistungen umfassen projektspezifische Anforderungen bezüglich der Anwendung der Building Information Modeling-Methodik (Anlage 11 der Vergabeunterlagen).
Nach aktueller Terminplanung (Anlage 10) soll die Bauplanungsunterlage im Frühjahr 2019 vorliegen, die Bauausführung erfolgt ab dem Frühjahr 2020 bis zum Herbst 2022.
Grundlage der Planung der Baumaßnahme bildet das Bedarfsprogramm vom 30.4.2015 (Anlage 12).
Die Baukostenobergrenze beträgt inkl. Honorare 163 000 000 EUR brutto (Baupreisindex 2/2014) zuzüglich Baupreisindex 4/2016 (rd. 170 000 000 EUR brutto) und ist zwingend einzuhalten (Anlage 2 ohne Baunebenkosten).
Grundlage der Beauftragung sind die Vertragsmuster, die den Vergabeunterlagen in den Teilen A bis H (inkl. Anlagen 1 bis 13) dieser Bekanntmachung beigefügt sind.