Betrieb eines Wertstoffhofes in der Stadt Saalfeld inklusive Sammelstelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte, Grünabfallannahme und -verwertung sowie z. T. Transport der Abfälle zu den jeweiligen Entsorgungseinrichtungen
1) In der Stadt Saalfeld ist ein Wertstoffhof für die Annahme von Sperrmüll und wertstoffhaltigen Abfällen/ Wertstoffen gemäß den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung auf dem vorgegebenen Standort teilweise einzurichten und zu betreiben. Ein Teil der Abfälle/Wertstoffe ist nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung zur weiteren Entsorgung/Verwertung zu den vom ZASO benannten jeweiligen Anlagen zu transportieren;
2) Der Auftragnehmer hat zudem die Annahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten für alle Gerätegruppen gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) §§ 13 und 14 durch den Betrieb einer Sammelstelle (und zugleich Übergabestelle) im Sinne des ElektroG auf diesem Wertstoffhof sicher zu stellen. Die angenommenen Altgeräte sind in den von der Stiftung ear zur Verfügung gestellten geeigneten Behältnissen unentgeltlich zur Abholung durch die Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung deren Bevollmächtigten bereitzustellen;
3) Die kontrollierte Annahme von Grünabfällen aus privaten Haushaltungen ist auf diesem Wertstoffhof entsprechend der vom ZASO ausgegebenen Muster-Benutzungsordnung vorzunehmen, die angenommenen Grünabfälle sind einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen und diese ist dem ZASO nachzuweisen;
4) Dem „Schadstoffmobil“ des derzeit vom ZASO beauftragten Dritten der „mobilen Sammlung gefährlicher Abfälle“ oder seines Unterauftragnehmers ist an mehreren vorgegebenen Samstagen (z.Zt. 6 Samstage) im Jahr für vier Stunden kostenfrei ein Stellplatz auf dem Wertstoffhof zu ermöglichen. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Für den Betrieb des Wertstoffhofes müssen allen genehmigungsrechtlichen Anforderungen für die Erfüllung der Aufgabenstellung vorliegen.