Der Erbringer der Dienstleistung soll den Entwurf eines operationellen Programms nach der Struktur und mit den erforderlichen Bestandteilen gemäß Art. 87 des Entwurfs der "Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds für die der gemeinsame strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsions-Fonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006" (KOM (2011) 614 endgültig) vom 6.10.2011 sowie den einschlägigen Artikeln des Entwurfs der "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regioanle Entwicklung und das Ziel "Investition in Wachstum und Beschäftigung" und zur Aufhebung der Verordnung EG Nr. 1080/2006 (KOM 2011) 614 endgültig) vom 6.10.2011 bzw. etwaiger Änderungen dieser Verordnungen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, den beteiligten Ressorts und anderen Stellen des Landes Baden-Württemberg für den Programmzeitraum 1.1.2014 bis 31.12.2020 einreichungsfähig erarbeiten.