Fahrradschrott Abholung und Entsorgung
Bearbeitung von 2300 Beseitigungsverfügungen pro Jahr: 1. Taggleicher Abtransport/Einsammlung der Schrottfahrräder bzw. Fahrradteile aus dem öffentlichen Verkehrsraum nach Erhalt der Beseitigungsverfügung. Spätesten jedoch innerhalb von 6 Arbeitstagen. 2. Beseitigung durch einen zertifizierten Entsorgungsbetrieb (Nachweise erforderlich). 3. Dokumentation der Beseitigungsverfügung: - Datum der Meldung und des Abtransportes - Standort - Beschreibung - verschrottete Fahrräder - verwertete Fahrräder - Zwischengelagerte Fahrräder (Dauer und weitere Verwendung) - nicht mehr vorhandene Fahrräder 4. Weiter- bzw. Wiederverwendung/Reparatur von Fahrrädern muss durch einen gemeinnützigen Träger erfolgen (Benennung und Nachweise erforderlich). Das Amt behält sich jederzeit das Recht vor, Träger und Projekte zu bestimmen. 5. Eine Zwischenlagerung von funktionstüchtigen Fahrrädern, für eine mögliche Rückgabe an den Eigentümer, von mindestens 3 Monaten (Dokumentation des Nachweises des Eigentümers/Personalien). Lagerung weiterer Fahrräder zur späteren Verwertung sowie eine Behältergestellung für Fahrradteile (Metallschrott) zur Entsorgung.