Gegenstand der Vergabe sind Generalplanungsleistungen zur Realisierung von Seniorenwohnungen im "Betreuten Wohnen" und einer Tiefgarage auf dem Baufeld zwischen der Straße Haufeld und der Von Stephan-Straße in Siegburg. Der Planung und Bebauung liegt der "Masterplan Haufeld" zugrunde. Dieser stellt kein abschließendes Planwerk dar, sondern liefert vielmehr einen konsensbasierten Ausgangspunkt, eine Zielrichtung und einen Ansatz für die Entwicklung, welche der vorgenannte Bereich in Zukunft nehmen kann. Die Planungsleistungen umfassen Grundleistungen in den Leistungsbildern Objektplanung (Hochbauplanung/ Architektenleistungen und Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1 - 8) und Fachplanung (Technische Ausrüstung mit Anlagengruppen 1 - 8 , Leistungsphasen 1 - 8 und Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1- 6), die stufenweise beauftragt werden, sowie besondere Leistungen in den Leistungsbildern Objektplanung und Technische Ausrüstung (TA) und Tragwerksplanung, die optional beauftragt werden.
Die Stadtbetriebe Siegburg AöR beabsichtigen auf dem Baufeld S01 im Masterplan Haufeld die Realisierung von Seniorenwohnungen im "Betreuten Wohnen" und einer Tiefgarage. Es ist beabsichtigt, auf dem Baufeld eine 2-geschossige Tiefgarage mit ca. 500 Stellplätzen als in Teilen öffentliche Garage zu realisieren. Weiter sollen ca. 100 Wohnungen mit einer mittleren Größe von 70 m2 realisiert werden. Gegenstand der Beschaffung sind die in der Leistungsbeschreibung genannten Planungsdisziplinen, wobei der Generalplanervertrag für Architekten- und Ingenieurleistungen eine stufenweise Beauftragung von Grundleistungen und eine optionale Beauftragung von besonderen Leistungen vorsehen wird. Die im Generalplanervertrag genannten Grundleistungen und besonderen Leistungen entsprechen den Vorgaben der HOAI und dienen neben der Leistungsbeschreibung der Definition der Leistungen. Für die Honorarvereinbarung und Honorarabrechnung gelten ausschließlich die Regelungen des Generalplanervertrages; die Regelungen der HOAI gelten hierfür nicht. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Stadtbetriebe Siegburg AöR die Möglichkeit in Anspruch nimmt, Wohnungsbauförderung zu beantragen. In diesem Falle benötigt die Stadtbetriebe Siegburg AöR hierbei ebenfalls Unterstützung.