Die örtliche Bauoberleitung ist für die Organisation und Durchführung der Baumaßnahme unter Beachtung der Verträge und Leistungsbeschreibungen, der vorgegebenen Bauzeiten mit dem Ziel der Erreichung des erwarteten wirtschaftlichen Erfolgs bei fortwährenden Kontrollen der Qualität verantwortlich.
Die örtliche Bauoberleitung ist für die Organisation und Durchführung der Baumaßnahme unter Beachtung der Verträge und Leistungsbeschreibungen, der vorgegebenen Bauzeiten mit dem Ziel der Erreichung des erwarteten wirtschaftlichen Erfolgs bei fortwährenden Kontrollen der Qualität verantwortlich.