Betrieb der Kompostieranlage Hadorf und Verwertung von Grün gut
Das Leistungsspektrum umfasst:
— die Übernahme von Grüngut/Biomasse von den Wertstoffhöfen im Landkreis Starnberg sowie von privaten und gewerblichen Direktanlieferungen einschließlich der Annahme von Straßenbegleitgrün aus dem Gebiet des Landkreises Starnberg,
— die Benennung und Vorhaltung einer geeigneten Alternativanlage, die maximal 45 km Luftlinie im Radius zur Kompostieranlage Hadorf, Uneringer Straße 3, 82319 Starnberg, entfernt liegt, für den Fall, dass die Eingangsmenge die genehmigte Durchsatzleistung von derzeit 12 900 mg/a übersteigt. Ein Wechsel der vom Auftragnehmer im Vergabeverfahren benannten Alternativanlage ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Der Auftragnehmer hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber einem Wechsel der Anlage zustimmt. Besonderheiten gelten bei vorübergehenden Ausfällen der vorgesehenen und benannten Anlage nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen – Teil IV der Vergabeunterlagen,
— die Herstellung von gütegesichertem Qualitätskompost aus den übergebenen Abfällen und dessen Vermarktung,
— die Entsorgung der im Verarbeitungsprozess anfallenden Reststoffe wie Störstoffe/ Siebreste und des Sickerwassers bzw. deren Andienung an eine geeignete Anlage.