Objektplanung Gebäude, LPH 1-9 gem. Leistungsbild § 34 HOAI.
Die Gemeinde Eching beabsichtigt den Neubau eines kommunal geförderten (KommWFP) Wohnungsbaus in der Böhmerwaldstraße in Eching.
Der Gemeinderat hat für die Wohnnutzung einen Wohnungsmix gem. folgender Aufteilung festgelegt:
25% Zweizimmerwohnungen
40% Dreizimmerwohnungen
30% Vierzimmerwohnungen
5% Fünfzimmerwohnungen
Entsprechend den Vorgaben des Zuwendungsgebers sind die Bestimmungen des KommWFP und WfB2012 einzuhalten, gem. diesen Vorgaben wird insbesondere auf die Einhaltung der Barrierefreiheit gem. der DIN 18040 (2) verwiesen.
Die gem. Stellplatzsatzung der Gemeinde erforderlichen KfZ-Stellplätze (und Fahrradstellplätze) sind in einer Tiefgarage zu berücksichtigen. Hierbei ist zu beachten, dass die Tiefgarage an die benachbarte Wohnanlage baulich angeschlossen wird.
Die Gemeinde beabsichtigt im Sinne der Nachhaltigkeit die Geschosse ab dem EG als Holz- bzw. Holzhybridbauweise zu realisieren.
Im Zug der ersten Planungsschritte ist eine Entscheidungsvorlage bzgl. der Bauweise (massiv; holz; holzhybrid) vom AN zu erarbeiten und der Gemeinde zur Entscheidung vorzulegen.
Das Gebäude wird auf dem Grundstück mit der Flurnummern 1022/16, an der Böhmerwaldstraße realisiert.
Hierfür wurde von der Gemeinde der Bebauungsplan Nr. 72 gesatzt.
Dieser ist entsprechend für die Planung der Maßnahme vollumfänglich zu berücksichtigen.