Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG (kurz SWEG, im Folgenden auch Vergabestelle genannt) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt zusammen mit den weiteren neun unter Ziffer I.1) genannten Tochtergesellschaften in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienen-Personennahverkehr (SPNV).
Die SWEG beabsichtigt als zentrale Beschaffungsstelle für sich und diese Tochtergesellschaften den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von 0-10 rein elektrisch angetriebenen Niederflur-Solobussen (Depotlader) der Klasse 1, Fahrzeugkategorie M3 gemäß Verordnung (EU) 2018/858 / ECE-Regelung R107 inklusive der Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von externen, konduktiven, stationären Ladestationen auf dem jeweiligen Betriebshofgelände des Auftraggebers.
Die Abrufe erfolgen durch die einzelnen Auftraggeber jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Die SWEG behält sich vor, die Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens zu ändern.
Weiter behalten sich die Auftraggeber vor, die Busse nach einer Einsatzdauer von 126 Monaten an den Auftragnehmer zurück zu verkaufen.
Die Fahrzeuge müssen bei Auslieferung den Anforderungen des Lastenheftes (Teil C, Anlage 1), den vom Hersteller zugesicherten Daten aus dem Formblatt Kennzahlentabelle für Einzelkomponenten (Teil C, Anlage 2) sowie den jeweils gültigen Vorschriften der EU und ECE, der StVZO, der BOKraft, den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenosschenschaften sowie den einschlägigen Verlautbarungen im Verkehrsblatt und dem Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden entsprechen (Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.).
Das Lastenheft aus Teil C Anlage 1 legt die Anforderung an die Fahrzeuge und an die Ladestationen als zwingende Mindestanforderung fest. Abweichungen von den Mindestanforderungen sind unzulässig. Ergänzend und nachrangig gegenüber den Mindestanforderungen des Lastenheftes gelten die Bestimmungen der VDV-Schrift 230 "Rahmenempfehlung für Stadt-Niederflur-Linienbusse" sowie VDV-Schrift 230/1 "Rahmenempfehlung für elektrisch betriebene Stadt-Niederflur-Linienbusse".
Unabhängig davon, dass das Lastenheft in seiner Struktur dem Gliederungsaufbau den VDV-Schriften 230 und 230/1 folgen, werden die Bestimmungen der VDV-Schriften lediglich zur Konkretisierung und Ergänzung der Mindestanforderungen an die Fahrzeuge herangezogen.
Das Lastenheft definiert die Mindestanforderungen an rein elektrisch angetriebene Niederflur-Solobusse (Depotlader) der Klasse 1 mit externer, konduktiver, stationärer Energiezuführung über Steckverbinder für den Stadt-, Linien-, Gelegenheits- und Schülerverkehr.