Der Landkreis Regensburg beabsichtigt die Erweiterung der Kreisklinik Wörth an der Donau.
Aus der Planbettenaufstockung nach der demographischen Entwicklung der Region und der stets steigenden medizinischen Leistungen ist eine Erweiterung des Kreiskrankenhauses Wörth an der Donau unumgänglich.
Durch den vorausschauenden Grundstückskauf nördlich der Bestandsgebäude ist erstmals eine von geringeren Zwängen bestimmt Entwicklungsplanung möglich.
Der Landkreis Regensburg (LK R) beabsichtigt die Erweiterung der Kreisklinik Wörth an der Donau (KKH Wörth).
Aus der Planbettenaufstockung nach der demographischen Entwicklung der Region und der stets steigenden medizinischen Leistungen ist eine Erweiterung unumgänglich.
Durch den vorausschauenden Grundstückskauf nördlich der Bestandsgebäude ist erstmals eine von geringeren Zwängen bestimmt Entwicklungsplanung möglich.
Mit dem Vorschlag eines multinutzbaren Erweiterungsgebäudes, geprägt von einer Bettenbaustruktur angedockt an die Geschosse des Bestands je Ebene entspannt sich die funktionale Enge in der Untersuchung und Behandlungsebene und in den Pflegegeschossen.
So können die dem Entwicklungsstand der Medizin entsprechenden Funktionsstellen einer zentralen Notfallversorgung, einer elektiven Aufnahme, einer fliegenden bildgebenden Diagnostik mit HKL realisiert und im Bestand funktionsgerechte Abläufe hergestellt werden.
Dazu bietet der Träger die Auflassung der freifinanzierten Ambulanzen zugunsten KHG Flächen an.
In den OGs gelingt mit dem Ringschluss in den Pflegen eine betriebswirtschaftliche Pflegeorganisation mit einer Standardanpassung.
Geprägt ist die Zielplanung von der Schichtung der Funktionsebenen bestehend aus der Ver- und Entsorgung mit Krankenhausmanagement aus einer U+B - Ebene mit interdisziplinären Arbeitsorganisation/Abläufen und den aufgesetzten Pflegestationen flexibler Größen.
Erreicht werden diese Vorteile mit einer Anordnung der vertikalen Erschließung mit 2 Aufzugsgruppen an den Schnittstellen Erweiterung/ Bestand und der Verkettung der Baukörper.
Der Nordbaukörper wird eine multifunktionale Baustruktur erhalten, welche künftige Veränderungen ermöglicht.
Mit der vorgeschlagenen Konzeption wird eine konkrete Optimierung entsprechend der Bedarfsanerkennung erreicht. Infolge der bauabschnittsweisen Realisierung in mindestens vier Bauabschnitten stellt die Umsetzung des Projektes bei laufendem Betrieb eine Herausforderung für die Mitarbeiter, das Management und die potentiellen Patienten da.
Die Grundlage für die weitere Gebäudeplanung bildet die Zielplanung, sowie das Raumprogramm, welches mit der Regierung der Oberpfalz und dem Ministerium abgestimmt wurde.
Der Neubau soll insgesamt einen hellen, angenehmen und einladenden Eindruck vermitteln.
Die Barrierefreiheit und der Inklusionsgedanke haben einen besonderen Stellenwert und sind in der gesamten Planungs- sowie Bauphase zu berücksichtigen.
Eine Verwendung von nachhaltigen, schadstofffreien Baustoffen und Bauteilen ist zu bevorzugen. Das zu entwickelnde Energiekonzept soll die CO2 – Neutralität und eine günstige Energiebilanz zum Ziel haben. Es muss zudem die Option für eine PV-Anlage auf dem Dach gegeben sein.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 60,0 Millionen € brutto (KG 200-700).
Es ist beabsichtigt, die Anträge auf Fördermitteln bei den Förderstellen einzureichen (noch in Lph. 3 abzuwickeln) und Anfang 2025 mit dem Neubau zu beginnen. Der Bauablauf ist entsprechend der Durchführung eines weitgehend ungestörten Krankenhausbetriebes zu organisieren. Bei einem ungehinderten Projektablauf ist mit der Fertigstellung im Sommer 2030 zu rechnen.
Die LPh. 7 wird mit 3% bewertet, da Versand der Vergabeunterlagen sowie Entgegennahme der Angebote über die Vergabestelle des LK R abgewickelt wird.
Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 2-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs.3 HOAI 2021, sowie optional besondere Leistungen, insbesondere Mitwirkung bei der Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis), Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist sowie optional der Erstellung eines Brandschutzkonzepts vergeben. Darüber hinaus werden optional die SiGeKo-Leistungen vergeben. Weitere Besondere Leistungen optional.