Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Dienstleistung für Sicherheitsdienstleistungen in der Notunterkunft Mülheim (NU Mülheim) des Landes NRW, in der Flüchtlinge untergebracht werden.
Vertragspartner des Auftragnehmers wird das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Düsseldorf.
Die Notunterkunftseinrichtungen (NU), die Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) und die Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) sind Einrichtungen des Landes NRW.
Die Einrichtungsleitung obliegt den Beschäftigten der Bezirksregierung Düsseldorf in eigener Zuständigkeit. Die Beschäftigten der Bezirksregierung sind Ansprechperson für alle Beteiligten vor Ort und einzige Verbindungsstelle zur Bezirksregierung Düsseldorf. Die Letztentscheidungskompetenz liegt im Zweifel bei der Einrichtungsleitung.
Der Auftragnehmer gewährleistet die Sicherheit der jeweiligen Aufnahmeeinrichtung, deren ungestörten Betrieb sowie die Sicherheit der dort untergebrachten Personen und der dort Beschäftigten.