Für den Neubau Oberstufenzentrum für Sozialwesen sind Projektsteuerungsleistungen für die Übernahme der delegierbaren Bauherrenaufgaben in den 4 Handlungsbereichen:
— Organisation;
— Mengen und Qualitäten;
— Kosten und Finanzierung;
— Termine und Kapazitäten;
in dem Leistungsabschnitten 2 gemäß Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für Projektsteuerungsleistungen einschließlich der AVB PS (Fundort: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben) vergeben worden.
Der Neubau umfasst eine Nutzfläche (NF) von ca. 8 818 m
Der Auftraggeber behält sich die weitere stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsabschnitte ab:
LA 3: Bauplanungsunterlagen (BPU),
LA 4/5: Genehmigungs- und Ausführungsplanung,
LA 6: Vorbereitung der Vergabe,
LA 7: Vergabe,
LA 8: Objektüberwachung, Mitwirkung bei der Übergabe,
LA 9: Abschlussarbeiten, Rechnungslegung, Mängelbeseitigung, Dokumentation als Option bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.
Bestandteil der Projektsteuerungsleistungen wird zudem die Erstellung von vergleichenden Kostenermittlungen der 20 teilnehmenden Wettbewerbsarbeiten sein.
Zu beachten ist, dass die bauliche Umsetzung in zwei Bauabschnitten erfolgen soll, die zeitlich versetzt sind:
1. Bauabschnitt Abriss eines Bestandsgebäudes.
2. Bauabschnitt Neubau des Schulgebäudes und einer Zweifach-Sporthalle.
Das geprüfte Bedarfsprogramm für den Neubau des OSZ Sozialwesen, der Zweifach-Sporthalle und der Freianlagen in Höhe von 50 000 000 EUR brutto liegt vor (die Abrisskosten sind hierin enthalten).
Zu den Planungsbeteiligten werden unter anderem Architekten, Tragwerksplaner, Fachingenieure, Freianlagenplaner, Sonderfachleute u.a. Bauphysiker, Brandschutzgutachter, Sicherheitskoordinatoren, Schadstoffgutachter sowie weitere Gutachter gehören.
Es soll eine auf Internet basierte Projektplattform zum Austausch von Daten und Dokumenten auf Kosten der Projektsteuerung vorgehalten und betrieben werden.
Für die Kostenkontrolle ist das Buchungs-System HHV (Haushaltsvollzug) des Auftragsgebers in erforderlichem Umfang anzuwenden.
Grundlage der Projektbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau siehe unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/).