Bewachung der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt in Halberstadt
Die Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt (ZASt) ist eine Aufnahmeeinrichtung im Sinne von § 44 des Asylgesetzes (AsylG). Sie dient als sogenannte Erstaufnahmeeinrichtung der Unterbringung von neu in Deutschland eingetroffenen asylsuchenden Ausländern, die verpflichtet sind, ihren Asylantrag in der Außenstelle des hierfür zuständigen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Halberstadt zu stellen. Die Unterkunftsbereiche der Aufnahmeeinrichtung sind rund um die Uhr bewohnt.
Aufgrund des Sitzes der BAMF-Außenstelle am Standort Halberstadt ist die ZASt die einzige Aufnahmeeinrichtung des Landes Sachsen-Anhalt, in der von außerhalb des Landes neu zugehende Ausländer, die einen Asylantrag stellen möchten, aufgenommen werden.
Auch andere Bundes-, Landes- und kommunale Behörden, zivile Dienstleister und gemeinnützige Organisationen sind auf dem Gelände der ZASt in Halberstadt tätig. Den Beschäftigten dieser Behörden, Einrichtungen, Dienstleister, etc. ist das Zugangsrecht, teilweise auch das Zufahrtsrecht, erteilt worden. Auftraggeber ist die ZASt. Das Landesverwaltungsamt führt die Fachaufsicht über die ZASt.
Die ZASt betreibt in Halberstadt eine Hauptliegenschaft sowie eine Außenstelle, mit einer Bruttounterbringungskapazität von bis zu 1.414 Plätzen. Gegenstand des Vertrages ist die ganzjährige Sicherung der Vertragsobjekte gegen Störungen von außen, die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung sowie die Wahrnehmung von Kontroll- und Sicherungsaufgaben