Gemäß dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) 16/2015 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurde festgelegt, die Abfallentsorgung von mineralischen Abfällen, die mit Straßenpech (Braunteer-Spezialpech und Teeröle) bzw. Teer-/Pechbestandteilen im Bindemittel belastet sind und gemäß den „Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechhaltigen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau“ (RuVA-StB 01/05) der Verwertungsklasse B und C zuzuordnen sind, bevorzugt einer thermischen Verwertung oder thermischen Behandlung zuzuführen.
Es ist beabsichtigt, für diese Abfälle, die beim Neubau der BAB 14 zwischen AS Tangerhütte und AS Stendal-Mitte auftreten, einen Entsorgungsvertrag abzuschließen.
Gemäß Rundverfügung 03/2012 des Landesverwaltungsamtes Sachsen Anhalt (Anlage 1) gelten für die Beurteilung des Vorliegens gefahrenrelevanter Eigenschaften folgende Grenzwerte:
— Benzo(a)pyren 50 mg/kg,
— PAK (EPA) 1 000 mg/kg,
Bei dem zu entsorgenden Abfall handelt es sich somit nach Abfallverzeichnis-Verordnung
— um gefährlichen Abfall mit dem Abfallschlüssel 17 03 01*, Abfallbezeichnung „kohlen-teerhaltige Bitumengemische“ bei dem,
— ein Gehalt an PAK (EPA) über 1 000 mg/kg oder,
— ein Gehalt an Benzo(a)pyren über 50 mg/kg,
Festgestellt wurde.
Im Folgenden werden für die Abfälle/Ausbaustoffe mit der Abfallschlüsselnummer 17 03 01* auch folgende Begriffe verwendet:
— kohlenteer-/pechhaltig,
— teer-/pechhaltig oder teer-/pechtypisch,
— teer-,
— pech-,
— carbostämmige Bindemittel.