Brunnenbau (Hydrothermische Grundwassernutzung + Bewässerung)
Der Förderbrunnen ist mit einem Bohrdurchmesser von 600 mm bis in eine Tiefe von bis zu 18,0 m unter GOK und einem Ausbaudurchmesser von DN 300 zu errichten. Die Unterwasserförderpumpe ist in einen unverfilterten Bereich in etwa 14,5 m Tiefe einzubauen. Der Ausbau der Bohrungen erfolgt mit Wickeldrahtfiltern DN 300.
Die Grundwasserwiedereinleitung soll über einen Schluckbrunnen mit Bohrtiefe von ca. 11,0 m unter GOK und einem Bohrdurchmesser von 600 mm erfolgen. Als Ausbaudurchmesser wurde DN 300 gewählt. Das Fallrohr muss unterhalb des Grundwasserstandes geführt werden,
um chemische Ausfällungen zu vermeiden.
Der Erkundungsbrunnen soll als Förderbrunnen für die Bewässerung (FB 2) benutzt werden. Hierzu ist den Überflurabschluss (Betonsockel, SEBA-Kappe und Stahlschutzrohr) rückzubauen und am bestehenden Erkundungsbrunnen eine Brunnenstube zu errichten.
Siehe oben II.1.4