In der Gepäckförderanlage (GFA) des Terminals 2 sind im laufendem Betrieb 6 Standorte für die Stufe 1 der Reisegepäckkontrollanlage auf- bzw. umzubauen: Je 2 Standorte in T2 Nord und T2 Süd, und je 1 Standort in Satellit Nord bzw. Süd.
Die Maßnahmen erfordern produktspezifische Anpassungen an der Baggage Base der Firma Siemens (keine Ablösung des Leitrechnersystems), der Visualisierung, der Steuerung, der CrisBag-Fördertechnik der Firma Beumer sowie an Stahlbühnen und Wartungsstegen.
Die Leistungen umfassen die Demontage von ca. 530 Förderelementen und die Mon-tage von ca. 830 Förderelementen der CrisBag-Technik. Teilweise können demontierte und eingelagerte Förderelemente wiederverwendet werden (ca. 500 Elemente). In der Baggage Base, der Visualisierung und der Steuerung müssen die veränderten Layouts, Massenströme und Eskalationsstrategien abgebildet werden.
Es ist der Abschluss eines Vertrags mit mehreren Abrufen vorgesehen.
Gegenstand der Vergabe als Gesamtmaßnahme ist eine integrale Gesamtleistung aller Maßnahmen des Aufbaus zentraler Kontrollstellen der Stufe 1 in der GFA Terminal 2 und Satellit mit Integration neuer EDS-Geräte im Verbund mit der Bestandsanlage zu einer funktional neuen GFA-MUC T2 SAT.
Die in der Gepäckförderanlage (GFA) Terminal 2 an der Kontrollstufe 1 eingesetzten Röntgengeräte verlieren am 1. September 2020 ihre Zulassung, da gemäß Durchführungsverordnung DVO (EU) 1998/2015 die Gültigkeit von Standard 2 erlischt. Sie müssen durch EDS-Geräte (Explosive Detection System) mit EU-Standard 3 ersetzt werden. Eine Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass ein 1:1 Tausch der EDS-Geräte an den bestehenden Standorten wegen den größeren Abmessungen der neuen Maschinen nicht möglich ist.
Zur Umsetzung der Maßnahmen sind an den GFA-Einrichtungen die folgenden Hauptleistungen zu erbringen:
— Ausführungsplanung und Montageplanung sowie Dokumentation für die Anpassungsarbeiten an den Layouts, den Stahlbauten, dem Leitsystem und der Steuerung, inkl. Bauphasenplanung und Planung der Wiederverwendung von vorhandenen Elementen;
— Umsetzen des Entnahmerundlaufs E01/E02;
— Anpassen von Stahlbühnen, Wartungsstegen und Zugängen;
— Demontage von Förderelementen, inkl. deren elektro- und steuerungstechnische Verkabelung;
— Lieferung von neuen Förderelementen;
— Prüfung und Aufbereitung von zur Wiederverwendung geeigneter vorhandener Förderelementen;
— Mechanische Montage neuer und zur Wiederverwendung geeigneter vorhandener Förderelemente;
— Elektro- und steuerungstechnische Montage und elektromechanische Inbetriebnahme, inkl. Lieferung von Elektro- und Siemens-IT / Steuerungs-Material;
— Implementierung von Anpassung an Leitrechner und Steuerung, Tests, Inbetriebnahmen und Integration von Zwischen- und Endzuständen in die Gesamtanlage;
— Konformitätserklärung (Erklärung für den Einbau einer unvollständigen Maschine);
— Dokumentation der Änderungen an der gesamten GFA.
Übergeordnete Leistungen sind:
— Projekt- und Sitemanagement;
— Baustellenlogistik.
Die Gepäckförderanlage inkl. des zugehörigen Stahlbaus stellt eine integrale Maschine dar. Sie muss als Gesamtes und in ihren Komponenten sicher betrieben wer-den können und den Anforderungen für einen ordnungsgemäßen Flugbetrieb sowohl in Bezug auf die Funktionalität als auch auf die Kapazität und die Verfügbarkeit sowie den Normen und Vorschriften genügen.
Die GFA Terminal 2 ist eine Behälterfördertechnik bestehend aus CrisBag 1 Förder-technik-Komponenten (Errichterprojekt), ein patentgeschütztes System der Firma Beumer Group (vormals Crisplant). Eine Kombination mit anderen, ähnlichen Behältersystemen kann wegen fehlender Systemkompatibilität ebenso nicht in Betracht gezogen werden.
Für die Umsetzung der Maßnahmen unter laufendem Betrieb gelten folgende Voraussetzungen:
— Funktions- oder kapazitätseinschränkende Maßnahmen dürfen nur in Perioden mit reduziertem Verkehrsaufkommen durchgeführt werden.
— Umbauschritte müssen so geplant werden, dass Funktions- oder Kapazitätseinschränkungen mit vertretbarem Aufwand kompensiert werden können.
Diese Anforderungen bedingen minutiös aufeinander abgestimmte und eng verzahnte Umbauschritte aller Teilleistungen.
Um einen störungsfreien Flughafenbetrieb gewährleisten zu können, muss während der Realisierung unmittelbar auf Unwägbarkeiten reagiert werden können.
Die Arbeiten finden im Sicherheitsbereich des Flughafens München statt. Der Zugang ist für Personen nur nach einer Sicherheitsüberprüfung und mit einem persönlichen Flughafenausweis möglich. Mitgeführtes Material und Waren unterliegen ebenfalls einer Sicherheitsüberprüfung. Um aufwendige Kontrollen von Anlieferungen zu vermeiden, sind solche durch ein von der FMG Unternehmenssicherheit als „bekannter Lieferant von Flughafenanlieferungen“ benanntes Unternehmen durchführen zu lassen.