Unterhaltsreinigung: Erreichung einer definierten Qualität in der Unterhaltsreinigung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Zur Erreichung dieser Qualität sind u. a. Schulungen etc. erforderlich (vgl. insbesondere Nr. 6.3 der Leistungsbeschreibung zur
Unterhaltsreinigung). Diese Leistungen sind in die Preise des Leistungsverzeichnisses mit einzukalkulieren und werden nicht
gesondert vergütet. Besichtigung der Referenzobjekte: Der Bieter hat die Möglichkeit nach Vereinbarung vor Angebotsabgabe Referenzobjekte zu
besichtigen. Hierzu sind weitere Hinweise im Liegenschaftsverzeichnis aufgeführt.
Die Ausschreibung der externen Qualitätskontrolle für die Unterhaltsreinigung erfolgt in einer gesonderten Ausschreibung mit
der Vergabe-Nr: 100-15-00363. Eine gleichzeitige Beauftragung von Leistungen der Unterhaltsreinigung und der externen
Qualitätskontrolle für die gleichen Lose/Objekte wird ausgeschlossen.