Die Stadt Pinneberg plant für die Grundschule Thesdorf in Pinneberg den Neubau eines Schulgebäudes. Ein Teil der Bestandsgebäude entlang der Pestalozzistraße soll durch den Neubau ersetzt werden.
2. Bauabschnitt:Die Leistung umfasst die Erdarbeiten inkl. der Ausführung der neuen Grundleitungen auf dem Grundstück, sowie die Rohbauarbeiten in Stahlbeton und Mauerwerk. Nach dem Herrichten der Geländeoberfläche sind die neuen Grundsielleitungen auf dem Baufeld neu auszuführen und entsprechende Anschlüsse für die anschließenden TGA-Gewerke vorzurichten. Die Gründung erfolgt mittels Streifenfundamenten in gestufter Ausführung aufgrund des leicht abfallenden Geländes. Die Bodenplatte soll in WU-Beton hergestellt werden. Sämtliche Außenwände sowie einige tragende Innenwände werden in Stahlbeton hergestellt. Die übrigen Rohbauarbeiten erfolgen in Mauerwerk. Die Arbeiten beinhalten in Teilbereichen auch den Anschluss an den 1. Bauabschnitt.Für die Durchführung der Arbeiten sind maßgebend:Die zum Zeitpunkt der Ausführung der Leistungen des AN geltenden, allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließlich der für die Leistungen des AN zutreffenden allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen gemäß VOB Teil C, DIN-Normen und technische Vorschriften neuester Fassung. Dieses beinhaltet auch die mitgeltenden bzw. auf die in der DIN-Normen verwiesenen weiterführenden und/oder ergänzenden DIN-Normen.Auf Grundlage von § 51 (2) LBO Nr. 3. „Gebäude mit mehr als 1.600 m² Grundfläche des Geschosses mit der größten Ausdehnung“ Nr. 7a „Versammlungsstätten a) mit Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucherinnen oder Besucher fassen“ und Nr. 12 „Schulen, Hochschulen und ähnliche Einrichtungen“, handelt es sich bei dem Gebäude um einen Sonderbau und wird aufgrund seiner Eckdaten in die Gebäudeklasse 5 eingestuft.Der Unterrichtsbetrieb der Grundschule wird im derzeitigen Hauptgebäude im südlichen Grundstücksbereich über die gesamte Bauzeit aller Bauabschnitte weiter erfolgen. Erforderlichenfalls kann es im Einzelfall zu Abstimmungen für die Ausführung während des Schulbetriebs kommen. Auf den Schulbetrieb ist Rücksicht zu nehmen. Erforderlichenfalls müssen insbesondere lärm-, staub- und geruchsintensive Tätigkeiten außerhalb der Schulzeiten erfolgen.Der Leitfaden für nachhaltiges Bauen des Bundes ist zu beachten.