Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten:
— AOK PLUS Programm „Herz-Kreislauf“,
— AOK PLUS Programm „Rücken“,
— AOK PLUS Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und
— AOK PLUS Programm „Ernährungsberatung“.
Die Grundsätze sowie Voraussetzungen der Leistungserbringung, die Durchführung des Vertrages, insbesondere der Leistungsumfang, die Vergütung, die Abrechnungsmodalitäten sowie die Qualitätssicherung und die Evaluation bestimmen sich im Einzelnen nach der Rahmenvereinbarung (Anlage Q der Vergabeunterlagen). Die Leistungserbringung ist für die Region Altenburg sicherzustellen. Die Zuordnung der Postleitzahlbezirke je Regionallos und der Standort, an dem im Regionallos die 4 Programme anzubieten sind, sind der Anlage E der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Den Standorten sind die Gemeinden in einem Umkreis von ca. 20 km zugeordnet. Den Regionallosen der Städte Dresden, Chemnitz, Leipzig und Erfurt ist ein kleinerer Umkreis zugeordnet.