Um der Verantwortung, regelmäßig Wiederholungsprüfungen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit den technischen Regeln für Betriebssicherheit sowie den Unfallverhütungsvorschriften durchzuführen, gerecht zu werden, beabsichtigt die HHU die Wiederholungsprüfungen elektrotechnischer Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) fremd zu vergeben.
Durchführung der elektronischen Wiederholungsprüfungen für eine Laufzeit von 4 Jahren.