Die Stadt Langen beabsichtigt die Entwicklung des „Wohngebiets Liebigstraße“ in Bauabschnitten mit einer Bruttobaufläche von insgesamt ca. 28 ha. Vorgesehen ist ein allgemeines Wohngebiet mit sozialer Infrastruktur und öffentlichen Grünflächen sowie ein Quartierszentrum mit Einzelhandelsangeboten.
Die Stadt beabsichtigt, die Erschließung (verkehrliche und technische Erschließung) und Umlegung für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 45.III mit ca. 18,6 ha durch einen externen Erschließungsträger durchführen zu lassen. Der Erschließungsträger muss die Verfügbarkeit der Grundstücke sicherstellen. Der Erschließungsträger soll die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführen und kann sich durch Kostenerstattungsverträge refinanzieren, die er mit den Eigentümern der zu erschließenden Grundstücke abschließen sollte. Der Erschließungsträger hat sich auch anteilig an den Kosten der Herstellung der Gemeinbedarfsflächen zu beteiligen.
Erschließungsträgerschaft gemäß § 11 BauGB für die Erschließung des „Wohngebiets Liebigstraße“
Folgende Leistungen sind vom Erschließungsträger zu erbringen:
1. Projektsteuerung/Gesamtkoordination in Anlehnung an § 2 AHO;
2. verbindliche Bauleitplanung gem. §§ 19, 24 HOAI;
3. Umlegung inkl. Vermessung gem. §§ 45-79 BauGB;
4. Erschließungsplanung gem. §§ 41 ff. und 45 ff. HOAI;
5. Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI;
6. Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI;
7. Vermarktung von Grundstücken (Wohnen);
8. Finanzierung.