Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 h SGB II zur Unterstützung junger Menschen im Alter ab 15 und unter 25 Jahren, die durch komplexe individuelle Problemlagen und vielfältige Vermittlungshemmnisse geprägt sind und die den Kontakt zum Fördersystem abgebrochen haben, das System nicht kennen oder ablehnen. Ferner können auch junge Menschen gefördert werden, die zwar im Leistungsbezug des SGB II sind, jedoch auch mit niederschwelligen Förderangeboten des SGB II durch die Betreuung durch die Integrationsfachkräfte des Jobcenters nicht (mehr) erreicht werden und so verloren zu gehen drohen.
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 h SGB II zur Unterstützung junger Menschen im Alter ab 15 und unter 25 Jahren, die durch komplexe individuelle Problemlagen und vielfältige Vermittlungshemmnisse geprägt sind und die den Kontakt zum Fördersystem abgebrochen haben, das System nicht kennen oder ablehnen. Ferner können auch junge Menschen gefördert werden, die zwar im Leistungsbezug des SGB II sind, jedoch auch mit niederschwelligen Förderangeboten des SGB II durch die Betreuung durch die Integrationsfachkräfte des Jobcenters nicht (mehr) erreicht werden und so verloren zu gehen drohen.