Die Gemeinde Sennfeld beabsichtigt den Neubau einer Grund- und Mittelschule in Sennfeld. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sollen daher die Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstungen, Anlagengruppen 4 bis 7 und 8 (anteilig) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI (ELT), Leistungsphasen 1 bis einschließlich 9 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI, beauftragt werden.
Die Gemeinde Sennfeld beabsichtigt den Neubau einer Grund- und Mittelschule in Sennfeld.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sollen daher die Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstungen, Anlagengruppen 4 bis 7 und 8 (anteilig) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI (ELT), Leistungsphasen 1 bis einschließlich 9 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI, beauftragt werden.
Der AN schuldet die Erbringung der Leistungen der Fachplanung für Technische Gebäudeausrüstung für die Anlagengruppe 8; ausgenommen sind jedoch die Planungsleistungen mit technischem Bezug zu Anlagen der Anlagengruppen 1 bis einschließlich 3 (z.B. Lüftungs- und Heizungssteuerung). Der AN hat in Abstimmung mit dem AG die Schnittstellen seiner Leistung mit dem Fachplaner für die Anlagengruppen 1 bis einschließlich 3 (HLS-Planer) festzulegen.
Als Standort für den Neubau ist der Spiel- und Bolzplatz in der Gemeinde Sennfeld geplant. Aufgrund des dort vorhandenen alten Baumbestandes und der Größe des Grundstücks ist eine baum- und platzsparende Planung auch im Rahmen der Planung der technischen Gebäudeausrüstung erforderlich.
Zudem beabsichtigt der Aufraggeber, den zu errichtenden Neubau energieneutral zu betreiben. Vor diesem Hintergrund liegt ein wesentlicher Aspekt in den ersten beiden HOAI-Leistungsphasen in der Beratung des Auftraggebers gemeinsam mit dem Architekten im Hinblick auf die Entscheidung, ob - eine Nahwärmezentrale als eigene Energiequelle des Neubaus in den neuen Gebäudekomplex integriert, oder - für die Nahwärmezentrale, die den Neubau versorgen soll, ein separates Gebäude errichtet werden soll, oder - eine Nahwärmeversorgung gar nicht in Frage kommt oder benötigt wird.
Daher behält sich der Auftraggeber im Ingenieurvertrag bereits ausdrücklich das Recht vor, den AN mit den Planungsleistungen im Hinblick auf den Neubau und / oder die Integration einer Nahwärmezentrale durch einseitigen Abruf zu beauftragen, sofern und soweit hierfür Fachplanungsleistungen aus den vertragsgegenständlichen Anlagengruppen erforderlich sind.
Die Fachplanungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung (HLS) werden parallel in einem separaten Vergabeverfahren ausgeschrieben. Die Beauftragung der Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume erfolgt bis spätestens Ende April 2022.
Die voraussichtlichen Baukosten bzw. anrechenbaren Kosten für die Kostengruppen 410 bis 480 werden nach einer ersten groben Kostenschätzung auf ca. EUR 4,3 Mio. netto (ca. EUR 5,1 Mio. brutto) geschätzt.
Die Fertigstellung des Ersatzneubaus soll bis 30.06.2026 erfolgen.