Beschaffung von Fachplanungsleistungen - Technische Ausrüstung - Anlagengruppe 1, 2, 3, 7, 8 - für die Leistungsphasen LPH 1 bis 9 - stufenweise für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage, Haus Nr. 12 in der Studentenstadt Freimann, München.
Das Studentenwerk München beabsichtigt, die Generalsanierung der Stu-dierendenwohnanlage in der Christoph-Probst-Straße 8, Haus Nr. 12, Studentenstadt Freimann München durchführen zu lassen. Nach BayBO in der Fassung der Bekanntmachung von 2007 ist dieses Gebäude nach Art. 2 (3) ein Gebäude der Gebäudeklasse 5, nach Art. 2 (4) ein Sonderbau mit zwei (2) Tatbeständen: Hochhaus von mehr als 22 m Höhe und ein Wohnheim als sonstige Einrichtung zur Unterbringung von Personen.
Das bestehende Gebäude entspricht hinsichtlich der technischen, bauphysikalischen Anforderungen, der Barrierefreiheit nicht mehr den heutigen Standards und weist im Bereich der Technischen Ausrüstung erhebliche Mängel auf; mittels Sanierung müssen diese Mängel behoben werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Fachplanungsleistungen - Technische Ausrüstung - Anlagengruppe 1, 2, 3, 7, 8 - für die Leistungsphasen LPH 1 bis 9 - stufenweise für die Generalsan-ierung der Studierendenwohnanlage, Haus Nr. 12 in der Studentenstadt Freimann, München.
Die technischen Anlagen in Außenanlagen der Kostengruppen 551, 552, 554 und 559 nach DIN 279:2018-12 werden zunächst nicht beauftragt, da derzeit noch nicht feststeht, ob hierfür Planungsleistungen erforderlich werden. Die dafür erforderlichen Leistungen sollen zur optionalen nach-träglichen Beauftragung angeboten werden.
Für die Planung sind die Regelungen des § 34 BauGB und der Baunutzungsverordnung, sowie die einschlägigen Vorschriften der Bayerischen Bauordnung, der Richtlinie über die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern (HHR) des Landes Bayern, Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Studierende, die Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung, die Anforderungen der Barrierefreiheit, des Leitfadens Nachhaltiges Bauen, sowie alle sonstigen einschlägigen Vorschriften und Normen, jeweils in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung, zu berücksichtigen.
Die Maßnahme unterliegt der Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Die Teilnahme an einer Vor-Ort Besichtigung der Wohnanlage als Grundlage der Planungsaufgabe ist erwünscht. Die Einzel-Besichtigungstermine finden voraussichtlich im Zeitraum zwischen dem 22.08.2022 und 26.08.2022 statt. Nähere Informationen erhält der Bieter mit gesondertem Schreiben des Auftraggebers.