Die Instandhaltung von technischen Systemen, Bauelementen, Geräten und Betriebsmitteln soll sicherstellen, dass der funktionsfähige Zustand erhalten bleibt oder bei Ausfall wiederhergestellt werden soll. Wird sich nach der DIN 31051 orientiert, so lässt sich die Instandhaltung in vier Grundmaßnahmen aufteilen; Wartung, Inspektion, Instandsetzung, und Verbesserung. Diese Maßnahmen sollen auf den Josef-Deimer-Tunnel angewendet werden.
Instandhaltungsvertrag Technische Ausrüstung für den Josef-Deimer-Tunnel in Landshut