Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen plant im Rahmen der Modernisierung der Energie- und Wärmeerzeugung am Schulcampus Bittenbrunn den Aufbau einer zentr. Wärmeversorgung mit Nahwärmenetz.
Ziel ist es eine ökologische, effiziente u. wirtschaftliche Nahwärmeversorgung aufzubauen, aus einem Mix von regenerativen Energien u. einer energiesparenden Betriebsweise. Dabei soll auch der geplante Neubau „Schülerwohnheim“ an der Energie- u. Wärmeversorgung angeschlossen werden.
Derzeitig wird von folgendem Wärmebedarf der anzuschließenden Gebäude (Berufsschule, Dr. Walter-Asam-Schule mit Turnhalle, Schülerwohnheim) ausgegangen: Heizleistung = ca. 770 KW, Wärmebedarf = 1 800 KWh/a.
Hinsichtlich der Gesamtkosten (= Investitionskosten + Honorarkosten) wird von ca. 1,42 Mio. € netto ausgegangen.
Als terminl. Meilensteine sind folgende Daten zu nennen:
— Leistungsbeginn sofort nach Beauftragung, ca. Nov. 2018,
— Planung in 2019,
— Umsetzungsbeginn Ende 2019/Anfang 2020,
— Fertigstellung Sept. 2020.
Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen plant im Rahmen der Modernisierung der Energie- und Wärmeerzeugung am Schulcampus Bittenbrunn den Aufbau einer zentr. Wärmeversorgung mit Nahwärmenetz.
Folgende Kombination an regenerativer Energie- und Wärmeerzeugern wäre für die Umsetzung des Gesamtenergiekonzeptes denkbar:
1) Wärmepumpen in Kombination mit oberflächennaher Geothermie. Als geothermische Wärmequellen können am Standort eine Wasser-Wasser Wärmepumpenanlage mittels Grundwasserbrunnen erschlossen werden, oder ein großflächiger Erdwärmeflächenkollektor errichtet werden;
2) Solarthermieanlage zur Unterstützung der Wärmeerzeugung mit Einbindung in einen Energiespeicher;
3) Pelletskesselanlage und/oder Blockheizkraftwerk zur Spitzenlastabdeckung;
4) Zur Erhöhung des Autarkiegrades ist vorgesehen, zusätzlich auf den Hauptgebäuden eine PV-Anlage entsprechend einzubinden.
Die Verteilung der Wärme erfolgt über ein Nahwärmenetz. Das Nahwärmenetz wird vollständig auf dem Grund des Bauherrn errichtet. Die Wärmeübergabe erfolgt mittels Übergabestation im jeweiligen Gebäude. Anstelle von Übergabestationen in den jeweiligen Gebäuden, wäre auch der Einbau von dezentralen Wärmepumpen denkbar. Hierfür muss bei Weiterführung des Projektes unter wirtschaftlichen, ökologischen und innovativen Kriterien geprüft werden, ob sich sinnvoller ein zentrales oder dezentrales Wärmepumpensystem am Standort integrieren lässt.
Gegenstand der Ausschreibung sind Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß Teil 4, Abschnitt 2 HOAI (§§ 53 ff.), Anlagegruppen 2 (Wärmeversorgungsanlagen), 4 (Starkstromanlagen) und 8 (Gebäudeautomation), Leistungsphasen 1-9 für folgende Energieerzeugungsanlagen:
— Geothermieanlage einschließlich Bohrung und Wärmepumpen,
— Solarthermieanlage,
— Pelletskesselanlage und/oder Blockheizkraftwerk,
— Spitzlastheizkessel,
— Wärmespeicher,
— PV-Anlage.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) gemäß § 55 HOAI beauftragt.
Die Leistungsphasen 5-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.