Leistungen eines Project Management Office (PMO) und einer Strategischen Rechtsberatung für Modulphase 2 der Phase-II-Due-Diligence für die Prüfung eines möglichen Zusammenschlusses der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim.
Die Aufgaben des PMO bestehen insbesondere aus folgenden Punkten:
1. Unterstützung bei der Definition der Projektarchitektur/Organisation- und Planung.
2. Unterstützung bei der Festlegung der Prüfungsschwerpunkte und Leistungsinhalte der Due
Diligence Lose (DD).
3. Unterstützung bei der Auswahl der Berater für die DD-Lose.
4. Unterstützung beim Datenraum-Management.
5. Unterstützung bei der Steuerung und dem Projektmanagement der DD-Beraterlose.
6. Ggf. Erstellung von zusammenfassenden Gremienvorlagen.
7. Teilnahme an Präsentationsterminen.
8. Sicherstellung von Schnittstellen zwischen den jeweiligen Due Diligence Losen (z. b. Lose 1a, 1b und 2), um optimale Qualität der Ergebnisse zu gewährleisten einschließlich "Intervention" bei Krisensituationen durch lösungsorientierter Handlungsempfehlungen bis hin zur Vergabe von Unteraufträgen an Dritte (Beratungsunternehmen, etc.), um eine adäquate Durchführung, Fortführung und Sicherstellung der Zielerreichung des Projekts (z. B. Lieferung notwendiger Daten, etc.) zu gewährleisten. Vor einer Vergabe von Unteraufträgen an Dritte sind mind. zwei verschiedene Angebote einzuholen. Vor Unterauftragsvergabe ist eine vorherige Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
Im Zusammenhang mit der Etablierung und Umsetzung eines universitätsmedizinischen Verbunds zwischen dem Universitätsklinikum Heidelberg und dem Universitätsklinikum Mannheim sind vom juristischen Berater insbesondere folgende rechtliche- und steuerliche Beratungsaufgaben zu erfüllen:
1. Entwicklung eines geeigneten und interessengerechten Rechtsrahmens des Verbunds unter Berücksichtigung bereits vorhandener Vorüberlegungen ("share deal", "asset deal" etc.) - voraussichtlich wird der Rechtsrahmen ein "Mutter-Tochter-Modell" vorsehen.
2. Abstimmung des Rechtsrahmens mit den Beteiligten.
3. Abstimmung des Rechtsrahmens mit zu involvierenden Dritten.
4. Entwicklung eines auf den Rechtsrahmen abgestimmten und interessengerechten "Verbundvertrags" und dessen Abstimmung mit den Beteiligten.
5. Entwicklung von Lösungen für die allfälligen verbundspezifischen Rechtsfragen und ggf. Berücksichtigung dieser Lösungen im Verbundvertrag.
6. Berücksichtigung der Ergebnisse der Due Diligence.
7. Begleitung der Verhandlungen zwischen den Beteiligten und laufende Anpassung des Verbundvertrags an die erzielten Verhandlungsergebnisse.
8. Unterstützung bei der Kommunikation des Projekts - intern und extern.
9. Begleitung des Abschlusses des Verbundvertrags (inkl. der Medizinischen Fakultäten).
10. Begleitung der Umsetzung des Verbundvertrags (inkl. der Medizinischen Fakultäten).
11. Begleitung in sonstigen wesentlichen rechtlichen Fachgebiete (bspw. Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Fördermittelrecht, öffentlich-rechtlichen Fragestellungen, Vertiefte (Rechts-)Kenntnisse des Gesundheitswesens (Krankenhausfinanzierungsgesetz, Krankenhausentgeltgesetz, etc.) etc.).